AGB

AGB

AGB für die Vermietung der Ferienwohnung „Kautz“

 

§ 1 Buchung / Buchungsbestätigung

Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an: info@ferienwohnung-kautz-kehl.de oder rufen Sie uns an. Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung sowie eine Bestätigung für die Anzahlung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist nach erfolgter Anzahlung (Geldeingang auf unserem Konto) gem. § 2 und dem anschließenden Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Bei Reservierung 25% der Gesamtsumme durch Überweisung, dann erfolgt Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist am Anreisetag mit der Wohnungsbelegung in bar zu begleichen. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h., unserem Bankkonto ist der volle Anzahlungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder Bargeldzahlungen. EC- und Kreditkarten, sowie Schecks können als Zahlungsmittel nicht angenommen werden.

 

§ 3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15°°Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch den Vermieter. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15°°Uhr bezogen werden kann. Am Anreisetag ist der Personalausweis bzw. Reisepass zwecks Anmeldung vorzulegen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, ferner müssen die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein, da dies nicht unter die im Preis enthaltene Endreinigung fällt.

 

§ 4 Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden an Wänden und Fußböden oder am Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und ggf. den Einbau neuer Schlösser. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung – wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits bezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung umgehend mitzuteilen.

 

§ 5 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB’s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder auf eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 6 Reiserücktritt

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise und somit von der Anmietung der Ferienwohnung muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stornierung der Ferienwohnung oder Nichtanreise, werden 80 % des Gesamtpreises fällig. Selbstverständlich können Sie, anstatt zu stornieren, auch einen anderen Mieter benennen. Die Rücktrittsgebühr wird in diesem Fall mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

7 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung von bereits bezahlten Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

§ 9 Schriftform

Es gelten nur schriftlicher Vereinbarungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen/AGB’s rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen/AGB’s bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

§ 11 Allgemeines / Gerichtsstand

Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, in dem sich die Ferienwohnung befindet, in diesem Fall das Amtsgericht in Kehl.